Kollektivverträge und zwingendes Arbeitsrecht : OGH 9 Ob A 20/94 v.23.2.1994
Nach § 20 Abs.3 AngG kann zwar die Kündigungsfrist nicht unter die in Abs.2 des § 20 AngG bestimmte Dauer herabgesetzt werden, es kann jedoch vereinbart werden, dass die Kündigungsfrist am 15. oder letzten eines Kalendermonates endet. Das Gesetz lässt somit eine Einzelvereinbarung zu, so dass auch i...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.09.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsfrist
331.116 Kollektivvertrag 351.83 Arbeitsrecht 331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsfrist | Dokument Nr. A-826554 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |