'Begehrlichkeit' der Behinderten nach Pflege : Neues Pflegegeldgesetz macht Behinderten-Alltag noch unerträglicher / Wieviel Zeit bleibt für Notdurft?
Was kann der Behinderte allein, wo braucht er Hilfe? Erst ab 50 Stunden Pflegebedürftigkeit besteht Anspruch auf Unterstützung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Kurier (1994)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.09.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.42 Pflegeversicherung (SV)
362.2/.4 Behindertenfürsorge 368.42 Krankenversicherung (SV) 368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV) 368.43 Pensionsversicherung (SV) 362.53 Hilflosenzuschuss 36.05 Sozialarbeit 304.9 Lebensbedingungen 304 Sicherheit, soziale |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.42 Pflegeversicherung (SV) | Dokument Nr. A-826501 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |