Feststellung der Absicht zur Gläubigerbenachteiligung : OGH 6 Ob 641/93 v.3.2.1994
Benachteiligungsabsicht ist anzunehmen, wenn zur Begünstigung noch das Wissen hinzukommt, dass das zahlungsunfähige und überschuldete Unternehmen nicht mehr saniert werden kann und eine volle Befriedigung aller Gläubiger auch in Zukunft nicht möglich ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Bank - Archiv (42 (1994) Nr.8 S.637-641)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkurs
343.721 Betrug 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 347.736 Konkurs | Dokument Nr. A-826067 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |