Feststellung der Absicht zur Gläubigerbenachteiligung : OGH 6 Ob 641/93 v.3.2.1994

Benachteiligungsabsicht ist anzunehmen, wenn zur Begünstigung noch das Wissen hinzukommt, dass das zahlungsunfähige und überschuldete Unternehmen nicht mehr saniert werden kann und eine volle Befriedigung aller Gläubiger auch in Zukunft nicht möglich ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank - Archiv (42 (1994) Nr.8 S.637-641)
VerfasserIn: Doralt, Paul
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkurs
343.721 Betrug
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.736 Konkurs Dokument Nr. A-826067 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage