Nich kollektivvertragsunterworfene Pauschalentlohnungen : OGH 9 Ob A 364/93 v.2.2.1994
Steht die vereinbarte Arbeitszeit fest, muss für den Arbeitnehmer klar sein, dass ihm auch für die über die Normalarbeitszeit hinausgehende Tätigkeit, soweit sie sich im vereinbarten Rahmen hält, keine gesonderte Entlohnung gebührt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.09.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunde
331.2 Gehalt 331.116 Arbeitsvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunde | Dokument Nr. A-826063 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |