Nich kollektivvertragsunterworfene Pauschalentlohnungen : OGH 9 Ob A 364/93 v.2.2.1994

Steht die vereinbarte Arbeitszeit fest, muss für den Arbeitnehmer klar sein, dass ihm auch für die über die Normalarbeitszeit hinausgehende Tätigkeit, soweit sie sich im vereinbarten Rahmen hält, keine gesonderte Entlohnung gebührt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.09.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
331.2 Gehalt
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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