Betriebsklima - kein Dienstgeheimnis : OLG Wien 33 Ra 21/94 v.13.Juni 1994

Die Entlassungstatbestände des § 27 AngG können zwar durch Vereinbarung erweitert werden, wenn die vereinbarten Tatbestände den in § 27 AngG aufgezählten gleichwertig sind, es müssen aber objektiv wichtige Gründe sein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1994) Nr.4580)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.08.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.943.5 Geschäftsgeheimnis
331.042 Betriebsklima
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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