Betriebsklima - kein Dienstgeheimnis : OLG Wien 33 Ra 21/94 v.13.Juni 1994
Die Entlassungstatbestände des § 27 AngG können zwar durch Vereinbarung erweitert werden, wenn die vereinbarten Tatbestände den in § 27 AngG aufgezählten gleichwertig sind, es müssen aber objektiv wichtige Gründe sein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1994) Nr.4580)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.08.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.943.5 Geschäftsgeheimnis
331.042 Betriebsklima 331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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