Betriebsklima - kein Dienstgeheimnis : OLG Wien 33 Ra 21/94 v.13.Juni 1994
Die Entlassungstatbestände des § 27 AngG können zwar durch Vereinbarung erweitert werden, wenn die vereinbarten Tatbestände den in § 27 AngG aufgezählten gleichwertig sind, es müssen aber objektiv wichtige Gründe sein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1994) Nr.4580)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.08.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.943.5 Geschäftsgeheimnis
331.042 Betriebsklima 331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.943.5 Geschäftsgeheimnis | Dokument Nr. A-825052 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |