Milderungsgründe für die Strafbemessung bei verbotener Ausländerbeschäftigung : VGH 93/09/0423 v.21.4.1994
Die nach dem Sozialversicherungsrecht erfolgte Meldung beschäftigter Ausländer stellt im Strafverfahren nach dem AuslBG einen Milderungsgrund dar. Das Beenden eines strafbaren Verhaltens nach diesbezüglicher Abmahnung kann aber niemals mildernd wirken.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1994) Nr.4581)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.08.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.62 Ausländerbeschäftigung
343.24/.29 Strafe 343.87 Strafnachlass 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.62 Ausländerbeschäftigung | Dokument Nr. A-825049 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |