Milderungsgründe für die Strafbemessung bei verbotener Ausländerbeschäftigung : VGH 93/09/0423 v.21.4.1994

Die nach dem Sozialversicherungsrecht erfolgte Meldung beschäftigter Ausländer stellt im Strafverfahren nach dem AuslBG einen Milderungsgrund dar. Das Beenden eines strafbaren Verhaltens nach diesbezüglicher Abmahnung kann aber niemals mildernd wirken.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1994) Nr.4581)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.08.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Ausländerbeschäftigung
343.24/.29 Strafe
343.87 Strafnachlass
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.62 Ausländerbeschäftigung Dokument Nr. A-825049 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage