Schonfrist bei Besteuerung von Essensbons : Wurstsemmel-Schonfrist

Erst am 1.Jänner, wenn die Arbeiterkammer-und Nationalratswahlen längst geschlagen sind, wird die Steuergerechtigkeit wieder hergestellt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1994)
VerfasserIn: Brandstetter, Ernst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.08.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Passive Person:Lacina, Ferdinand
Vogler, Heinz
Klassifikation:336.2 Lohnsteuer
336.07 Finanzverwaltung
336.2.026 Steuerbelastung
331.835 Werksküche
061.1:331 AK
331.881 ÖGB
Region:Österreich
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