Entlassung wegen beharrlicher Verweigerung einer Kontrolluntersuchung : OLG Wien 32 Ra 169/93 v.28.2.1994
Entzieht sich ein Arbeitnehmer beharrlich seiner KV-Pflicht, die Kontrolle seines Krankenstandes zu ermöglichen, erfüllt er den Entlassungsgrund nach § 82 lit.f GewO.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 25.05.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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