Entlassung wegen beharrlicher Verweigerung einer Kontrolluntersuchung : OLG Wien 32 Ra 169/93 v.28.2.1994

Entzieht sich ein Arbeitnehmer beharrlich seiner KV-Pflicht, die Kontrolle seines Krankenstandes zu ermöglichen, erfüllt er den Entlassungsgrund nach § 82 lit.f GewO.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.05.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-818308 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage