Kein Günstigkeitsvergleich zwischen Abfertigungs-und Kündigunsregelungen : OGH 9 Ob A 104/94 v.8.6.1994 in Bestätigung von OLG Wien 32 Ra 170/93 v.28.2.1994
Die Regelung des Art.XV KV der Handelsangestellten führt dazu, dass die Kündigungsfrist bei entsprechender zeitlicher Lagerung der Kündigungserklärung unter Umständen um bis zu 2 1/2 Monate länger ist als nach dem vereinbarten Kollektivvertrag. Diese günstigere Rechtsposition des Arbeitnehmers wird...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.08.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer 331.116 Kollektivvertrag 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Regelung des Art.XV KV der Handelsangestellten führt dazu, dass die Kündigungsfrist bei entsprechender zeitlicher Lagerung der Kündigungserklärung unter Umständen um bis zu 2 1/2 Monate länger ist als nach dem vereinbarten Kollektivvertrag. Diese günstigere Rechtsposition des Arbeitnehmers wird durch eine Besserstellung bezüglich der Abfertigungsregelung, die nur in Ausnahmefällen zu einem Vorteil des Arbeitnehmers führt, keinesfalls überwogen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |