Kein Günstigkeitsvergleich zwischen Abfertigungs-und Kündigunsregelungen : OGH 9 Ob A 104/94 v.8.6.1994 in Bestätigung von OLG Wien 32 Ra 170/93 v.28.2.1994

Die Regelung des Art.XV KV der Handelsangestellten führt dazu, dass die Kündigungsfrist bei entsprechender zeitlicher Lagerung der Kündigungserklärung unter Umständen um bis zu 2 1/2 Monate länger ist als nach dem vereinbarten Kollektivvertrag. Diese günstigere Rechtsposition des Arbeitnehmers wird...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.08.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.116 Kollektivvertrag
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Regelung des Art.XV KV der Handelsangestellten führt dazu, dass die Kündigungsfrist bei entsprechender zeitlicher Lagerung der Kündigungserklärung unter Umständen um bis zu 2 1/2 Monate länger ist als nach dem vereinbarten Kollektivvertrag. Diese günstigere Rechtsposition des Arbeitnehmers wird durch eine Besserstellung bezüglich der Abfertigungsregelung, die nur in Ausnahmefällen zu einem Vorteil des Arbeitnehmers führt, keinesfalls überwogen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog