Kein Günstigkeitsvergleich zwischen Abfertigungs-und Kündigunsregelungen : OGH 9 Ob A 104/94 v.8.6.1994 in Bestätigung von OLG Wien 32 Ra 170/93 v.28.2.1994

Die Regelung des Art.XV KV der Handelsangestellten führt dazu, dass die Kündigungsfrist bei entsprechender zeitlicher Lagerung der Kündigungserklärung unter Umständen um bis zu 2 1/2 Monate länger ist als nach dem vereinbarten Kollektivvertrag. Diese günstigere Rechtsposition des Arbeitnehmers wird...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.08.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.116 Kollektivvertrag
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-817126 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage