Haftung des Reisevermittlers : OGH 1 Ob 533/94 v.11.3.1994

Wenn ein Reisevermittler bei Vertragsschluss den Namen des Veranstalters nicht nennt, haftet er dem Kunden gegenüber wie ein Reiseveranstalter.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (5 (1994) Nr.7)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.44 Reisevertrag
347.51 Haftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn ein Reisevermittler bei Vertragsschluss den Namen des Veranstalters nicht nennt, haftet er dem Kunden gegenüber wie ein Reiseveranstalter.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog