Haftung des Reisevermittlers : OGH 1 Ob 533/94 v.11.3.1994
Wenn ein Reisevermittler bei Vertragsschluss den Namen des Veranstalters nicht nennt, haftet er dem Kunden gegenüber wie ein Reiseveranstalter.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (5 (1994) Nr.7)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.44 Reisevertrag
347.51 Haftpflicht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wenn ein Reisevermittler bei Vertragsschluss den Namen des Veranstalters nicht nennt, haftet er dem Kunden gegenüber wie ein Reiseveranstalter. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |