Haftung des Reisevermittlers : OGH 1 Ob 533/94 v.11.3.1994

Wenn ein Reisevermittler bei Vertragsschluss den Namen des Veranstalters nicht nennt, haftet er dem Kunden gegenüber wie ein Reiseveranstalter.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (5 (1994) Nr.7)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.44 Reisevertrag
347.51 Haftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.44 Reisevertrag Dokument Nr. A-816597 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage