Rechtzeitigkeit eines Dienstzeugnisses : ASG Wien 18 Cga 1/94m v.1.3.1994, rk

An die rechtzeitige Ausfolgung des Dienstzeugnisses sind strenge Massstäbe anzulegen. Eine kurze Nachfrist von ein bis zwei Tagen kann nur dann eingeräumt werden, wenn das Dienstverhältnis abrupt - z.B. durch fristlose Entlassung - endet.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.07.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.123 Arbeitspapiere
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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