Falsches Hotel, zu laut, kein Wasser: Geld zurück bei Reisemängeln : Je nach Schwere und Art der Mängel kann der Vertrag aufgehoben oder der Preis gemindert werden / Der Lärm einer Baustelle kann nicht nur den Urlaub vermiesen, sondern auch zur Preisminderung führen

Das Handelsgericht Wien hat dazu aber nun mit dankenswerter Klarheit festgestellt, dass die sogenannte 'Frankfurter Tabelle' auch in Österreich als Orientierungshilfe verwendbar ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1994)
VerfasserIn: Ott, Michael
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.07.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:380.8 Fremdenverkehr
347.45 Konsumentenschutz
347.513 Schadenersatz
380.833 Reisebüro
Region:Österreich
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