Bewaffneter Autobahnraub in Italien : OGH 19.1.1994, 7 Ob 607/93, Art 17 Abs.2 CMR

Die äusserste Sorgfalt des Frachtführers, deren Einhaltung nach Art 17 Abs.2 CMR von der Schadenshaftung befreit, ist nicht verletzt, wenn bewaffnete Räuber einen LKW-Lenker, der von keinem Beifahrer begleitet wird und der auch sonst über keinen Schutz gegen einen bewaffneten Überfall verfügt, auf d...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (5 (1994) Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
331.76 Kraftfahrer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche Dokument Nr. A-814341 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage