Bewaffneter Autobahnraub in Italien : OGH 19.1.1994, 7 Ob 607/93, Art 17 Abs.2 CMR
Die äusserste Sorgfalt des Frachtführers, deren Einhaltung nach Art 17 Abs.2 CMR von der Schadenshaftung befreit, ist nicht verletzt, wenn bewaffnete Räuber einen LKW-Lenker, der von keinem Beifahrer begleitet wird und der auch sonst über keinen Schutz gegen einen bewaffneten Überfall verfügt, auf d...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (5 (1994) Nr.6)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
331.76 Kraftfahrer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche | Dokument Nr. A-814341 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |