Bewaffneter Autobahnraub in Italien : OGH 19.1.1994, 7 Ob 607/93, Art 17 Abs.2 CMR
Die äusserste Sorgfalt des Frachtführers, deren Einhaltung nach Art 17 Abs.2 CMR von der Schadenshaftung befreit, ist nicht verletzt, wenn bewaffnete Räuber einen LKW-Lenker, der von keinem Beifahrer begleitet wird und der auch sonst über keinen Schutz gegen einen bewaffneten Überfall verfügt, auf d...
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Veröffentlicht in: | Ecolex (5 (1994) Nr.6)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
331.76 Kraftfahrer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die äusserste Sorgfalt des Frachtführers, deren Einhaltung nach Art 17 Abs.2 CMR von der Schadenshaftung befreit, ist nicht verletzt, wenn bewaffnete Räuber einen LKW-Lenker, der von keinem Beifahrer begleitet wird und der auch sonst über keinen Schutz gegen einen bewaffneten Überfall verfügt, auf der Autobahn zum Anhalten auf einem Parkplatz zwingen, ihn gefangen nehmen und mittlerweile den LKW wegbringen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |