Raiffeisen-Fusion erregt Zorn der Belegschaft
So bestreitet der Vorstand, dass eine Fusion gemäss Arbeitsverfassungsgesetz (Avrag) vorliegt, bei der das Dienstverhältnis aufrechtbleibt und deshalb auch die Arbeitsverträge nicht neu geschlossen werden dürfen. Die Belegschaft sieht dies anders und hat eine Feststellungsklage eingebracht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1994)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.06.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 334.4 Genossenschaft, landwirtschaftliche
381.511 Warenhaus 338.87 Fusion 331.116 Arbeitsvertrag 331.15 Arbeitsverfassung |
Region: | Österreich
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Die Presse (1994)
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