Raiffeisen-Fusion erregt Zorn der Belegschaft

So bestreitet der Vorstand, dass eine Fusion gemäss Arbeitsverfassungsgesetz (Avrag) vorliegt, bei der das Dienstverhältnis aufrechtbleibt und deshalb auch die Arbeitsverträge nicht neu geschlossen werden dürfen. Die Belegschaft sieht dies anders und hat eine Feststellungsklage eingebracht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1994)
VerfasserIn: Prüller, Michael
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.06.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:334.4 Genossenschaft, landwirtschaftliche
381.511 Warenhaus
338.87 Fusion
331.116 Arbeitsvertrag
331.15 Arbeitsverfassung
Region:Österreich
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Bestandshinweis

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Die Presse (1994)