Opferschutz vor Täterschutz : Die Verjährungsfrist von sexuellem Missbrauch an Kindern beginnt künftig erst mit dem vollendeten 18.Lebensjahr des Opfers

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zweiwochendienst (8 (1994) Nr.89)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.05.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.54 Sexualverbrechen
34.038 Rechtsprechung
362.74 Kinderschutz
340.96 Prozess
3-055.52 Vater
396 Frauenfrage
347.439 Verjährung
615.851 Psychotherapie
159.922 Kinderpsychologie
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 343.54 Sexualverbrechen Dokument Nr. A-812778 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage