Ein Name für sich allein : Seit dem 1.April 1994 ist es Gesetz: Frauen (und Männer) können trotz Eheschliessung ihren Geburtsnamen behalten

Achtung: Wer nicht länger als fünf Jahre verheiratet und mit der alten Lösung nicht mehr zufrieden ist, hat jetzt ein Jahr Zeit (bis April 95), um nach dem neuen Gesetz neu zu wählen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Emma ((1994) Nr.3)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 05.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.189.15 Namensrecht
347.62 Eherecht
392.5 Ehe
396.2 Frau: Rechtsfragen
396.1 Frau: Gleichberechtigung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 347.189.15 Namensrecht Dokument Nr. A-812777 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage