Ein Name für sich allein : Seit dem 1.April 1994 ist es Gesetz: Frauen (und Männer) können trotz Eheschliessung ihren Geburtsnamen behalten
Achtung: Wer nicht länger als fünf Jahre verheiratet und mit der alten Lösung nicht mehr zufrieden ist, hat jetzt ein Jahr Zeit (bis April 95), um nach dem neuen Gesetz neu zu wählen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Emma ((1994) Nr.3)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 05.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.189.15 Namensrecht
347.62 Eherecht 392.5 Ehe 396.2 Frau: Rechtsfragen 396.1 Frau: Gleichberechtigung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.189.15 Namensrecht | Dokument Nr. A-812777 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |