Betriebsstörung - kein 'aussergewöhnlicher Fall' für Arbeitszeitüberschreitung : VGH 92/18/0482 v.14.4.1993
Massnahmen, die den reibungslosen Produktionsablauf wieder herstellen, sind Verstärkung des Personals, Verlängerung der Arbeitszeit in den Samstag hinein oder früherer Arbeitsbeginn am Montag. Daraus ergibt sich, dass auch die Verstärkung des Personals als zumutbare Massnahme im Sinne des § 20 Abs.1...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.03.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.011 Arbeitspflicht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Massnahmen, die den reibungslosen Produktionsablauf wieder herstellen, sind Verstärkung des Personals, Verlängerung der Arbeitszeit in den Samstag hinein oder früherer Arbeitsbeginn am Montag. Daraus ergibt sich, dass auch die Verstärkung des Personals als zumutbare Massnahme im Sinne des § 20 Abs.1 lit.b AZG getroffen werden kann. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |