Betriebsstörung - kein 'aussergewöhnlicher Fall' für Arbeitszeitüberschreitung : VGH 92/18/0482 v.14.4.1993

Massnahmen, die den reibungslosen Produktionsablauf wieder herstellen, sind Verstärkung des Personals, Verlängerung der Arbeitszeit in den Samstag hinein oder früherer Arbeitsbeginn am Montag. Daraus ergibt sich, dass auch die Verstärkung des Personals als zumutbare Massnahme im Sinne des § 20 Abs.1...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.03.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.011 Arbeitspflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Massnahmen, die den reibungslosen Produktionsablauf wieder herstellen, sind Verstärkung des Personals, Verlängerung der Arbeitszeit in den Samstag hinein oder früherer Arbeitsbeginn am Montag. Daraus ergibt sich, dass auch die Verstärkung des Personals als zumutbare Massnahme im Sinne des § 20 Abs.1 lit.b AZG getroffen werden kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog