Betriebsstörung - kein 'aussergewöhnlicher Fall' für Arbeitszeitüberschreitung : VGH 92/18/0482 v.14.4.1993

Massnahmen, die den reibungslosen Produktionsablauf wieder herstellen, sind Verstärkung des Personals, Verlängerung der Arbeitszeit in den Samstag hinein oder früherer Arbeitsbeginn am Montag. Daraus ergibt sich, dass auch die Verstärkung des Personals als zumutbare Massnahme im Sinne des § 20 Abs.1...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.03.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.011 Arbeitspflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-812593 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage