Kein Berufungsrecht bei Direktorenbestellungen : Niederösterreich: Der Verwaltungsgerichtshof erkennt Bewerbern, die bei Direktorenbestellungen zu kurz gekommen sind, keinen Bescheid und daher kein Berufungsrecht zu

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1994)
VerfasserIn: Witzmann, Erich
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.05.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:371.12 Lehrer
347.991 Verwaltungsgerichtshof
Region:Österreich
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