Arbeitsverweigerung wegen unzureichender Einschulung : OGH 9 Ob A 223/93 v.22.12.1993

Mit der Verweigerung von Arbeitsleistungen wegen unzureichender Einschulung macht der Arbeitnehmer nicht offenbar ungerechtfertigte Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend. Eine daraufhin erfolgte Entlassung ist wegen eines verpönten Motivs anfechtbar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (5 (1994) Nr.5)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.86 Ausbildung, betriebliche
331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Mit der Verweigerung von Arbeitsleistungen wegen unzureichender Einschulung macht der Arbeitnehmer nicht offenbar ungerechtfertigte Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend. Eine daraufhin erfolgte Entlassung ist wegen eines verpönten Motivs anfechtbar.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog