Zahnlose Kommission zur Gleichbehandlung der Geschlechter : Ohne Rechtsschutz darf es keine Strafsanktionen geben, sagte der Verfassungsgerichtshof - und hob eine missverständliche Bestimmung im Gleichbehandlungsgesetz auf. Ingrid Nikolay-Leitner, Gleichbehandlungsanwältin, sieht 'keine Auswirkungen' auf die Arbeit der Gleichbehandlungskommission, die als Schlichtungsorgan konzipiert sei

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1994)
VerfasserIn: Kommenda, Benedikt
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.06.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Passive Person:Klein, Gerhard
Klassifikation:396.5 Frauenarbeit
396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.215 Frauenlohn
347.991 Verfassungsgerichtshof
331.965 Berufsaussichten
377.4 Fortbildung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 396.5 Frauenarbeit Dokument Nr. A-812318 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage