Feststellung eines Ausgleichszulagenanspruches : OGH 10 Ob S 161/91 v.23.2.1993

Ein Ausgleichszulagenbezieher darf sein Recht, auf bei der Feststellung seines Anspruches auf Ausgleichszulage zu berücksichtigende Einkünfte in Geld oder Geldeswert zu verzichten, zwar immer ausüben. Ein solcher Verzicht ist aber bei der Feststellung der Ausgleichszulage dann nicht zu berücksichtig...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (44 (1994) Nr.1)
VerfasserIn: Binder, Martin
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Ausgleichszulage
339.233 Einkommen
336.57:352/354 Sozialleistung, öffentliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.43 Ausgleichszulage Dokument Nr. A-812156 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage