Feststellung eines Ausgleichszulagenanspruches : OGH 10 Ob S 161/91 v.23.2.1993
Ein Ausgleichszulagenbezieher darf sein Recht, auf bei der Feststellung seines Anspruches auf Ausgleichszulage zu berücksichtigende Einkünfte in Geld oder Geldeswert zu verzichten, zwar immer ausüben. Ein solcher Verzicht ist aber bei der Feststellung der Ausgleichszulage dann nicht zu berücksichtig...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (44 (1994) Nr.1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Ausgleichszulage
339.233 Einkommen 336.57:352/354 Sozialleistung, öffentliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.43 Ausgleichszulage | Dokument Nr. A-812156 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |