Kein automatisches Ende des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der 65-Jahre-Altersgrenze für die Regelaltersrente : Rentenversicherung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Sozialversicherung ((1994) Nr.4)
VerfasserIn: Maier, Kurt
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Altersgrenze
368.43 Pensionsversicherung (SV)
351.83 Arbeitsrecht
351.83 Sozialrecht
351.83 Gesetzgebung, soziale
Region:Deutschland
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