Friseurtechnik-Seminar-Kostenrückersatz : OLG Wien 31 Ra 140/93 v.14.3.1994

Soweit sich eine Rückersatzklausel nur auf die konkreten Ausbildungskosten, die der Arbeitgeber zulässigerweise ohne besondere Gegenleistungen rückfordern darf, beschränkt, wird - mangels besonderer Vereinbarung - auch in der Rückersatzklausel für den Fall der vorzeitigen Vertragsauflösung kein pöna...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.05.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377.4 Fortbildung
657.47 Kosten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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