Friseurtechnik-Seminar-Kostenrückersatz : OLG Wien 31 Ra 140/93 v.14.3.1994
Soweit sich eine Rückersatzklausel nur auf die konkreten Ausbildungskosten, die der Arbeitgeber zulässigerweise ohne besondere Gegenleistungen rückfordern darf, beschränkt, wird - mangels besonderer Vereinbarung - auch in der Rückersatzklausel für den Fall der vorzeitigen Vertragsauflösung kein pöna...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.05.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377.4 Fortbildung
657.47 Kosten 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 377.4 Fortbildung | Dokument Nr. A-811469 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |