Dienstversäumnis wegen Rechtsberatung bei der Arbeiterkammer : ASG Wien 29 Cga 2/93 p v.22.2.1994

Wegen eines Verwarnungsschreibens ist ein Arbeitnehmer keineswegs durch zwingende Umstände genötigt, die Arbeiterkamemr ohne Rücksicht auf den Geschäftsbetrieb zwecks Rechtsberatung aufzusuchen, insbesondere,wenn in diesem Schreiben keine grundsätzlich falschen Vorwürfe gemacht worden sind.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.05.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
347.965.4 Rechtsberatung
061.1:331 AK
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wegen eines Verwarnungsschreibens ist ein Arbeitnehmer keineswegs durch zwingende Umstände genötigt, die Arbeiterkamemr ohne Rücksicht auf den Geschäftsbetrieb zwecks Rechtsberatung aufzusuchen, insbesondere,wenn in diesem Schreiben keine grundsätzlich falschen Vorwürfe gemacht worden sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog