Dienstversäumnis wegen Rechtsberatung bei der Arbeiterkammer : ASG Wien 29 Cga 2/93 p v.22.2.1994
Wegen eines Verwarnungsschreibens ist ein Arbeitnehmer keineswegs durch zwingende Umstände genötigt, die Arbeiterkamemr ohne Rücksicht auf den Geschäftsbetrieb zwecks Rechtsberatung aufzusuchen, insbesondere,wenn in diesem Schreiben keine grundsätzlich falschen Vorwürfe gemacht worden sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.05.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Dienstverhinderung
347.965.4 Rechtsberatung 061.1:331 AK 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wegen eines Verwarnungsschreibens ist ein Arbeitnehmer keineswegs durch zwingende Umstände genötigt, die Arbeiterkamemr ohne Rücksicht auf den Geschäftsbetrieb zwecks Rechtsberatung aufzusuchen, insbesondere,wenn in diesem Schreiben keine grundsätzlich falschen Vorwürfe gemacht worden sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |