Dienstversäumnis wegen Rechtsberatung bei der Arbeiterkammer : ASG Wien 29 Cga 2/93 p v.22.2.1994
Wegen eines Verwarnungsschreibens ist ein Arbeitnehmer keineswegs durch zwingende Umstände genötigt, die Arbeiterkamemr ohne Rücksicht auf den Geschäftsbetrieb zwecks Rechtsberatung aufzusuchen, insbesondere,wenn in diesem Schreiben keine grundsätzlich falschen Vorwürfe gemacht worden sind.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.05.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Dienstverhinderung
347.965.4 Rechtsberatung 061.1:331 AK 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817 Dienstverhinderung | Dokument Nr. A-811467 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |