Ausbildungskosten-Rückersatz in Bankbetrieb : OLG Wien 33 Ra 73/93 v.24.9.1993, bestätigt durch OGH 9 Ob A 21/94 v.16.3.1994
In Hinblick auf die qualifizierte Ausbildung und die hohe Verwertbarkeit der Ausbildung für den Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt und damit das grosse Interesse des Arbeitnehmers an der Ausbildung ist die Bindungsdauer von fünf Jahren als zulässig anzusehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.05.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377.4 Fortbildung
331.86 Ausbildung, betriebliche 657.47 Kosten 331.116 Arbeitsvertrag 34.038 Rechtsprechung |
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 377.4 Fortbildung | Dokument Nr. A-811466 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |