Ausbildungskosten-Rückersatz in Bankbetrieb : OLG Wien 33 Ra 73/93 v.24.9.1993, bestätigt durch OGH 9 Ob A 21/94 v.16.3.1994

In Hinblick auf die qualifizierte Ausbildung und die hohe Verwertbarkeit der Ausbildung für den Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt und damit das grosse Interesse des Arbeitnehmers an der Ausbildung ist die Bindungsdauer von fünf Jahren als zulässig anzusehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.05.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377.4 Fortbildung
331.86 Ausbildung, betriebliche
657.47 Kosten
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
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Ablageschlagwort: 377.4 Fortbildung Dokument Nr. A-811466 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage