Keine Aliquotierung von als Sonderzahlung ausbezahlter Erfolgsprämie für abgelaufenes Geschäftsjahr : OLG Innsbruck 5 Ra 190/93 v.9.11.1993 - bestätigt durch OGH 9 Ob A 34/94 v.23.2.1994
Mit der Bestimmung in der Betriebsvereinbarung wird nur der Auszahlungszeitpunkt geregelt, nicht aber normiert, dass ein Arbeitnehmer, der ein September-Gehalt nicht mehr erhält, keinen Anspruch auf die entsprechende Sonderzahlung hat. Wird eine Sonderzahlung in der Betriebsvereinbarung ausdrücklich...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.05.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Sonderzahlung
331.225 Prämie 331.116 Betriebsvereinbarung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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