Keine Aliquotierung von als Sonderzahlung ausbezahlter Erfolgsprämie für abgelaufenes Geschäftsjahr : OLG Innsbruck 5 Ra 190/93 v.9.11.1993 - bestätigt durch OGH 9 Ob A 34/94 v.23.2.1994

Mit der Bestimmung in der Betriebsvereinbarung wird nur der Auszahlungszeitpunkt geregelt, nicht aber normiert, dass ein Arbeitnehmer, der ein September-Gehalt nicht mehr erhält, keinen Anspruch auf die entsprechende Sonderzahlung hat. Wird eine Sonderzahlung in der Betriebsvereinbarung ausdrücklich...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.05.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Sonderzahlung
331.225 Prämie
331.116 Betriebsvereinbarung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.225 Sonderzahlung Dokument Nr. A-810976 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage