Keine Haftung für 'Weiterfresserschäden' : Der oberste Gerichtshof klärte in seiner ersten grundlegenden Entscheidung zum Produkthaftungsgesetz eine Grenze der Ersatzpflicht

Der Hersteller eines fehlerhaften Bestandteiles haftet nach dem Produkthaftungsgesetz nicht für Schäden am Endprodukt, die der Käufer erleidet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1994)
VerfasserIn: Kommenda, Benedikt
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.05.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.51 Produkthaftpflicht Dokument Nr. A-810974 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage