Ungenutzte Entschädigungsmöglichkeiten für Opfer von Gewalttaten? : Eine Einführung in das Opferentschädigungsgesetz

Entsprechend der Wertung in § 176 StGB ist sexueller Kindesmissbrauch grundsätzlich als tätlicher Angriff auf dass Kind zu werten. Dem tätlichen Angriff weiterhin gleichgestellt sind mit gemeingefährlichen Mitteln begangene Verbrechen, etwa die Brandstiftung in einem Wohnheim für Asylsuchende.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Soziale Arbeit (43 (1994) Nr.3 S.74-82)
VerfasserIn: Klie, Thomas
Hospach, Nicolina
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 03.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.235 Misshandlung
343.54 Sexualverbrechen
616.89 Aggression: Psychologie
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
340.96 Prozess
340.134 Gesetzgebung
Region:Deutschland
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