Ungenutzte Entschädigungsmöglichkeiten für Opfer von Gewalttaten? : Eine Einführung in das Opferentschädigungsgesetz
Entsprechend der Wertung in § 176 StGB ist sexueller Kindesmissbrauch grundsätzlich als tätlicher Angriff auf dass Kind zu werten. Dem tätlichen Angriff weiterhin gleichgestellt sind mit gemeingefährlichen Mitteln begangene Verbrechen, etwa die Brandstiftung in einem Wohnheim für Asylsuchende.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Soziale Arbeit (43 (1994) Nr.3 S.74-82)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 03.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.235 Misshandlung
343.54 Sexualverbrechen 616.89 Aggression: Psychologie 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung 340.96 Prozess 340.134 Gesetzgebung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 343.235 Misshandlung | Dokument Nr. A-810765 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |