Personalsenate: Friedensschluss : Ministerium und Richterschaft über Reform weitgehend einig

Ein Wahlmännersystem sieht vor, dass die Mitglieder des Aussensenates nicht von allen Richtern, sondern von den Mitgliedern der Personalsenate gewählt werden. Auch soll der einzelne Richter Rechtsmittel gegen Zuweisungen durch die Geschäftsverteilung haben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.04.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.962 Richter
347.97/.99 Gerichtsverfassung
35.08 Beamte: Personalpolitik
Region:Österreich
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