Personalsenate: Friedensschluss : Ministerium und Richterschaft über Reform weitgehend einig
Ein Wahlmännersystem sieht vor, dass die Mitglieder des Aussensenates nicht von allen Richtern, sondern von den Mitgliedern der Personalsenate gewählt werden. Auch soll der einzelne Richter Rechtsmittel gegen Zuweisungen durch die Geschäftsverteilung haben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Salzburger Nachrichten (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.04.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.962 Richter
347.97/.99 Gerichtsverfassung 35.08 Beamte: Personalpolitik |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.962 Richter | Dokument Nr. A-810441 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |