Bedenkzeit bei Aufhebungsvertrag und Widerrufsrecht : BAG 7 AZR 268/93 v.30.9.1993 (Hamm)

Ein Aufhebungsvertrag ist nicht allein deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts-bzw. Widerrufsrecht eingeräumt und ihm auch das Thema des beabsichtigten Gesprächs vorher nicht mitgeteilt hat.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (47 (1994) Nr.15 S.1021-1023)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 13.04.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
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