AngG § 19 Abs.2 : OGH 9 Ob A 173/93 v.8.7.1993
Löst ein Arbeitgeber ein Probedienstverhältnis noch vor Arbeitsaufnahme auf, endet es sofort und nicht erst mit Ablauf des Tages, so dass dem Arbeitnehmer für diesen Tag keine weiteren Entgeltanspüche zustehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.04.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsvertrag
331.11 Arbeitnehmer: Anstellung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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