AngG § 19 Abs.2 : OGH 9 Ob A 173/93 v.8.7.1993
Löst ein Arbeitgeber ein Probedienstverhältnis noch vor Arbeitsaufnahme auf, endet es sofort und nicht erst mit Ablauf des Tages, so dass dem Arbeitnehmer für diesen Tag keine weiteren Entgeltanspüche zustehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.04.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsvertrag
331.11 Arbeitnehmer: Anstellung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsvertrag | Dokument Nr. A-809370 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |