AngG § 19 Abs.2 : OGH 9 Ob A 173/93 v.8.7.1993

Löst ein Arbeitgeber ein Probedienstverhältnis noch vor Arbeitsaufnahme auf, endet es sofort und nicht erst mit Ablauf des Tages, so dass dem Arbeitnehmer für diesen Tag keine weiteren Entgeltanspüche zustehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.04.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsvertrag
331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsvertrag Dokument Nr. A-809370 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage