Gefeuerte Betriebsräte wurden zu einem kostspieligen Bumerang : OGH 9 Ob A 311-338/93
Schmerzliche Entscheidung des Obersten Gerichtshofes für den Verleger Kurt Falk: Er muss vor zweieinhalb Jahren gefeuerte Betriebsräte wieder in seiner Firma aufnehmen. Falls sie bei ihrer Tätigkeit behindert werden sollten, drohen exekutive Massnahmen - sprich: Beugestrafen.
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Veröffentlicht in: | Neue Kronen Zeitung (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.04.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Passive Person: | Falk, Kurt
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Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz 331.152 Betriebsrat 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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