Gefeuerte Betriebsräte wurden zu einem kostspieligen Bumerang : OGH 9 Ob A 311-338/93
Schmerzliche Entscheidung des Obersten Gerichtshofes für den Verleger Kurt Falk: Er muss vor zweieinhalb Jahren gefeuerte Betriebsräte wieder in seiner Firma aufnehmen. Falls sie bei ihrer Tätigkeit behindert werden sollten, drohen exekutive Massnahmen - sprich: Beugestrafen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Kronen Zeitung (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.04.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Passive Person: | Falk, Kurt
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Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz 331.152 Betriebsrat 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-808192 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |