Gefeuerte Betriebsräte wurden zu einem kostspieligen Bumerang : OGH 9 Ob A 311-338/93

Schmerzliche Entscheidung des Obersten Gerichtshofes für den Verleger Kurt Falk: Er muss vor zweieinhalb Jahren gefeuerte Betriebsräte wieder in seiner Firma aufnehmen. Falls sie bei ihrer Tätigkeit behindert werden sollten, drohen exekutive Massnahmen - sprich: Beugestrafen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Kronen Zeitung (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.04.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Passive Person:Falk, Kurt
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-808192 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage