Mehrarbeit Teilzeitbeschäftigter

Kurzum: Gleichbehandlung kann im Zusammenhang nur den Leitsatz meinen, für gleiche Belastung solle auch gleiches Entgelt gebühren - Dies würde freilich eine Rückführung der oberstgerichtlichen Rechtsprechung erfordern.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (12 (1994) Nr.3)
VerfasserIn: Andexlinger, Helmut
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Teilzeitarbeit
331.814 Überstunde
331.81 Arbeitszeit
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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