Keine Sozialwidrigkeit auch bei erheblichem Einkommensverlust von Spitzenverdienern : OGH 9 Ob A 297/93 v.26.1.1994

Auch aus der Verringerung des Urlaubsanspruches auf das gesetzliche Ausmass kann keine wesentliche Interessenbeeinträchtigung abgeleitet werden, weil Arbeitnehmer, die keiner besonderen Belastung ausgesetzt sind, typischerweise weder einen höheren Urlaubsanspruch haben noch zusätzliche Erholung benö...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.03.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz
331.2 Gehalt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-807403 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage