Strafbarkeit von Amtsträgern wegen Duldung unzureichender Abwasserreinigungsanlagen

Durch die Rahmen-Abwasser-Verwaltungsvorschrift vom 8.9.1989 sowie deren Anhang 1 sind die Betreiber kommunaler Kläranlagen zur Errichtung einer 'dritten Reinigungsstufe' (Nitrifikation/Denitrifikation-Phosphorelimination) verpflichtet worden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (47 (1994) Nr.7 S.418-423)
VerfasserIn: Pfohl, Michael
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 16.02.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.777 Wasserverschmutzung: Überwachung
351.777 Wasserschutz
35.075 Amtshaftung
343 Strafrecht
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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