Strafbarkeit von Amtsträgern wegen Duldung unzureichender Abwasserreinigungsanlagen
Durch die Rahmen-Abwasser-Verwaltungsvorschrift vom 8.9.1989 sowie deren Anhang 1 sind die Betreiber kommunaler Kläranlagen zur Errichtung einer 'dritten Reinigungsstufe' (Nitrifikation/Denitrifikation-Phosphorelimination) verpflichtet worden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Juristische Wochenschrift (47 (1994) Nr.7 S.418-423)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 16.02.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.777 Wasserverschmutzung: Überwachung
351.777 Wasserschutz 35.075 Amtshaftung 343 Strafrecht |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.777 Wasserverschmutzung: Überwachung | Dokument Nr. A-807070 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |